Für den Mittelstand vor Ort!
Hier gibt es ein „Verböserungsverbot“ – Präsident des Finanzgerichts führte durch den historischen Appellhof
Das einzige Gebäude in Köln ohne Hausnummer besuchte die Mittelstandsvereinigung Rheinisch-Bergischer Kreis: den Appellhof. Der hat nichts mit Militär zu tun, sondern war stets eine Berufungsinstanz. Der Appellationsgerichtshof wurde 1824 auf dem höchsten Punkt der Stadt Köln errichtet, 1884 vollständig abgerissen und im Stil der Renaissance neu gebaut. Nach Erweiterung, Umbau und Restaurierung in den 1980er und 1990er Jahren beeindruckt das dem Land Nordrhein-Westfalen gehörende Gebäude heute mit einer Mischung aus Alt und Neu: historische Vorführzellen und moderne Aufzüge, eine repräsentative Eingangshalle mit Natursteinboden und Gerichtssäle mit großen Flachbildschirmen, Fenster in Rundbögen und raffinierte Lichttechnik…
49 hauptamtlichen Richter/innen sowie 370 ehrenamtliche Richter/innen arbeiten hier. „Behörden erlassen Steuerbescheide, dagegen kann man sich wehren. Nur Steuerstrafverfahren, die machen wir nicht. Herr Hoeneß musste sich also vor einem ganz normalen Strafgericht verantworten“, erläuterte der Hausherr, Präsident Benno Scharpenberg. Klage kann man einreichen beim Finanzgericht in Steuersachen, beim Kindergeld und Steuerberater-Prüfungssachen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt 19 Monate, die Erfolgsquote 45 %. Dabei geht man kein Risiko ein, denn beim Finanzgericht kann es nicht schlimmer werden als vorher. „Wir sind in jedem Fall die Guten“, so Scharpenberg. „Wir haben ein Verböserungsverbot.“ Es gebe auch keine Bagatellgrenze.
Besonders beeindruckte die Mitglieder, wie hochmodern die Finanzgerichtsbarkeit den Rechtsverkehr handhabt: der Papierberg ist um 80 % geschmolzen, zum Beispiel weil direkt in den Laptop diktiert wird und das Faxgerät die Eingänge als Datei speichert.
Ein wenig schlauer als zuvor verließen die Gäste den Appellhof, um trotz Regen und Sturm noch eine Runde über den Kölner Weihnachtsmarkt zu drehen.