Welche Unterstützung bekomme ich wo?

27. März 2020

Hier finden Sie aktuelle Informationen zu Hilfen und Tipps für Unternehmen während der Coronakrise zusammengestellt von der MIT-RBK.

 

Die Arbeitgeber in Deutschland müssen im Fall einer finanziellen Notlage wegen der Corona-Krise zunächst keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. Auf Antrag können die Beiträge für März und Aprilgestundet werden, teilten die Sozialversicherungsträger mit. Ausnahmsweise werden dafür keine Zinsen fällig. Damit ist eine der wichtigsten Forderungen der MIT kurzfristig beschlossen worden. Zuletzt hatte sich insbesondere MIT-Präsidiumsmitglied und PKM-Chef Christian von Stetten dafür starkgemacht. Unter dem Artikel finden Sie auch ein Antragsformular.

 

 

Voraussetzung ist die vorherige Inanspruchnahme anderer Hilfsmaßnahmen. Es sollte also bereits Kurzarbeitergeld beantragt worden sein und möglichst auch ein KfW-Hilfskredit. Nach Einschätzung von Insidern bei den gesetzlichen Krankenversicherungen, die die Sozialbeiträge einziehen, wird im Regelfall nicht vorausgesetzt, dass das Kurzarbeitergeld auch schon bewilligt wurde. Das heißt, dass bereits der Antrag als Nachweis reichen sollte, insbesondere wenn die Liquiditätsnotlage sehr kurzfristig beseitigt werden muss. Im Zweifel empfehlen wir, mit der zuständigen Einzugsstelle der Krankenkasse zu sprechen. Die Arbeitgebervertreter in den Selbstverwaltungsorganen der Krankenkassen werden darauf achten, dass bei Unstimmigkeiten im Zweifel für das in Not geratene Unternehmen entschieden werden soll.

Um die Stundung möglichst schnell zu beantragen, hat die MIT gemeinsam mit Experten aus Arbeitgeberverbänden ein Antragsformular entwickelt, das Sie an Ihre für die Sozialabgaben zuständige Einzugsstelle bei der Krankenkasse schicken können. Wir betonen, dass es sich nicht um ein offizielles oder mit den Sozialversicherungen abgestimmtes Formular handelt. Es hält sich aber an die Vorgaben des GKV-Spitzenverbandes für die Beantragung der Stundung (siehe Hintergrund-Information des GKV-Spitzenverbandes). Die Beantragung bedeutet noch keine Garantie einer Bewilligung. Bitte sprechen Sie möglichst vorher mit der zuständigen Einzugsstelle, bevor Sie Ihre Sozialabgaben nicht zahlen. Sollten Sie in einer Notsituation sein und bislang keine Hilfe bekommen haben oder keine Antwort auf Ihren Stundungsantrag erhalten, können Sie nur auf eigenes Risiko die Zahlung der Sozialabgaben parallel zum Antrag stoppen. Bitte wenden Sie sich parallel an die Arbeitgebervertreter in der Selbstverwaltung Ihrer Krankenkasse, damit diese Sie unterstützen! Wir übernehmen keine Haftung für die Information.

Wichtige Info zur Frist: Der Stundungsantrag für die Sozialbeiträge im März sollte VOR dem Fälligkeitstermin (drittletzter Bankarbeitstag im Monat) bei den Einzugsstellen der Krankenkassen eingehen. Es kann bei sehr kurzfristiger Antragstellung sein, dass die Krankenkassen die Abbuchung nicht mehr stoppen können. Sie werden dann – wenn sie dem Antrag stattgeben – die Sozialabgaben voraussichtlich umgehend zurück überweisen. Insofern lohnt sich die fristgemäße Antragstellung in jedem Fall.

 

 

– Auswirkungen des Coronavirus
– Informationen und Unterstützung für Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Hier finden Sie aktuelle Informationen zu Hilfen und Tipps für Unternehmen während der Coronakrise:

25. März Grundsicherung für Selbstständige

Selbständige, vor allem Kleinunternehmer und sogenannte Solo-Selbstständige, sollen die Grundsicherung in einem vereinfachten Verfahren schnell und unbürokratisch erhalten. Dazu werden unter anderem die Vermögensprüfungen ausgesetzt und die tatsächlichen Aufwendungen für die Miete als angemessen anerkannt. Die Regelungen gelten zunächst bis zum 30. Juni 2020. Bei Bedarf können sie bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden (weitere Infos).

25. März Leichterer Zugang zum Kurzarbeitergeld

Rückwirkend zum 1. März 2020 treten Neuregelungen für einen leichteren Zugang zum Kurzarbeitergeld in Kraft. Ein Betrieb kann Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein könnten. Die Sozialversicherungsbeiträge soll die Bundesagentur für Arbeit künftig vollständig erstatten. Arbeitnehmer dürfen den Teil des bisherigen Nettolohns, der dann entfällt, anrechnungsfrei hinzuverdienen, egal ob als reguläre Beschäftigung oder Minijob (weitere Infos).

25. März KfW-Sonderprogramm 2020

In dieser Woche ist das KfW-Sonderprogramm 2020 gestartet. Es unterstützt Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Kleine, mittelständische und auch große Unternehmen können ab sofort über ihre Hausbank Anträge stellen. Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung bei Krediten bis zu 3 Millionen Euro sollen Betriebe entlasten. Die Auszahlungen erfolgen schnellstmöglich, die Mittel sind unbegrenzt (weitere Infos).

25. März Bundestag beschließt Rettungspaket

Der Deutsche Bundestag hat heute ein umfangreiches Rettungspaket für Unternehmen und für den Schutz der Menschen in der Coronakrise auf den Weg gebracht. Das Paket umfasst unter anderem Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige. Klinken und Praxen werden gestärkt, der Zugang zum Kurzarbeitergeld wird vereinfacht. Großen Unternehmen hilft der Bund mit einem Wirtschaftsstabilisierungsfonds

25. März Datenbank mit Erntehelfern für landwirtschaftliche Betriebe

Auf den Feldern unserer Landwirte beginnt die Spargelernte und auch weitere Gemüsesorten müssen in den nächsten Tagen vom Feld. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gemeinsam mit dem Bundesverband der Maschinenringe e.V. die Vermittlungsplattform „Das Land hilft – Job gesucht, Erntehelfer gefunden“ gestartet: www.daslandhilft.de. Sie stellt den Kontakt zwischen Landwirten und Bürgern her, deren bisheriger Erwerb aufgrund der Corona-Krise weggefallen ist. Über eine regionale Suche finden hier Landwirte und Helfer zusammen. Bis jetzt sind dort über 16.000 Meldungen eingegangen. Das Angebot ist kostenlos und steht bundesweit zur Verfügung.

24. März: Sozialversicherungsbeiträge werden ausgesetzt

Die Arbeitgeber in Deutschland müssen im Fall einer finanziellen Notlage wegen der Corona-Krise zunächst keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. Auf Antrag können die Beiträge bis Mai gestundet werden, teilten die Sozialversicherungsträger mit. Ausnahmsweise werden dafür keine Zinsen fällig. Voraussetzung ist, dass andere Hilfsmaßnahmen vorab beantragt wurden. Damit ist eine der wichtigsten Forderungen der MIT kurzfristig beschlossen worden. Zuletzt hatte sich insbesondere MIT-Präsidiumsmitglied und PKM-Chef Christian von Stetten dafür starkgemacht (weitere Infos und Antragsformular finden Sie hier).

24. März: Wo Soloselbständige und Kleinunternehmen jetzt Unterstützung bekommen

Nachdem das Rettungspaket vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, können Selbständige und Unternehmen mit Soforthilfen rechnen, sobald Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben. Für Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten sind Direkthilfen von 9000 Euro vorgesehen. Die Summe ist für drei Monate vorgesehen. Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten können Direkthilfen in Höhe von 15.000 Euro beantragen. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass der Betrieb oder der Selbstständige vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war. Der Schaden muss also direkt im Zusammenhang mit der Coronakrise eingetreten sein. Als Stichtag gilt der 11. März. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden Sie eine Förderdatenbank, über die Sie den passenden Ansprechpartner oder weiterführenden Informationen zum Thema Förderung und Finanzierung finden. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie eine Übersicht, wie Unternehmen das Programm des Corona-Schutzschilds in Anspruch nehmen können.

Die Bundesländer haben angefangen, Antragsformulare für Soloselbstständige und Kleinunternehmen online zu stellen. Informationen zur Antragstellung in Ihrem Bundesland finden Sie hier.

25. März Weitere arbeitsrechtliche Erleichterungen

Für besonders wichtige Branchen gibt es Lockerungen beim Arbeitszeitgesetz. Die „70-Tage-Regelung“ für Saisonarbeitskräfte wird bis 31. Oktober auf bis zu 115 Tage ausgeweitet. Dazu werden bundeseinheitliche Ausnahmen von den Arbeitszeitvorschriften ermöglicht. Um zu gewährleisten, dass genügend Arbeitskräfte in systemrelevanten Branchen (Gesundheitswesen, Landwirtschaft) zur Verfügung stehen, soll vorübergehend auf die vollständige Anrechnung des Entgelts auf das Kurzarbeitergeld verzichtet werden. Dies gilt für alle während Kurzarbeit aufgenommenen Beschäftigungsverhältnisse. In der aktuellen Krisensituation soll zudem die Möglichkeit geschaffen werden, dass Unternehmen kurzfristig und unbürokratisch eigene Arbeitnehmer anderen Unternehmen wie eigenes Personal zur Verfügung stellen können, sog. „Kollegenhilfe“ (weitere Infos).

23. März Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Ziel des Wirtschaftsstabilisierungsfonds ist es, Liquidität und Eigenmittelausstattung von großen, eigentlich gesunden Unternehmen zu sichern. Dazu gehören ein Garantierahmen von 400 Milliarden Euro zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen sowie Kreditermächtigungen zur Rekapitalisierung und zur Refinanzierung der KfW-Sonderprogramme. Im Einzelfall können auch kleinere, infrastrukturkritische Unternehmen profitieren. Auf den letzten Metern ist es der Unionsfraktion zudem gelungen, den Rettungsschirm auch für Startups in der Wachstumsphase zu öffnen. (weitere Infos).

23. März: Sofortmaßnahmen der Bundesregierung um die Wirtschaft zu stärken.

Die Bundesregierung tritt entschlossen und mit aller Kraft den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus entgegen. Ziel muss es sein, die Folgen für die Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so gering wie möglich zu halten. Ein weitreichendes Maßnahmenbündel wird Arbeitsplätze schützen und Unternehmen unterstützen. Firmen und Betriebe werden mit ausreichend Liquidität ausgestattet, damit sie gut durch die Krise kommen.

20. März: Stellungnahme vom Markus Pieper und Markus Ferber (Parlamentskreis Mittelstand Europe, CDU/CSU-Gruppe in der EVP-Fraktion)

Die EU-Hilfen kommen beim Mittelstand an. Die Garantien aus dem EU-Haushalt erleichtern die Kreditvergabe vor Ort, staatliche Beihilfen können leichter vergeben werden und Banken bekommen mehr Spielraum. Sorge bereiten hingegen die geldpolitischen Maßnahmen der EZB. Die Stellungnahme von Markus Pieper und Markus Ferber finden Sie hier.

19. März Gewerbesteuerlichen Maßnahmen

Nach dem Ergebnis einer Erörterung der obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen (§ 19 Abs. 3 Satz 3 GewStG), Folgendes: Nach § 19 Abs. 3 Satz 3 GewStG kann auch das Finanzamt bei Kenntnis veränderter Verhältnisse hinsichtlich des Gewerbeertrags für den laufenden Erhebungszeitraum die Anpassung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen veranlassen. Vor diesem Hintergrund können nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Herabsetzung des  Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen stellen. Das gemeinsame Schreiben der Finanzbehörden der Länder finden Sie hier.

19. März Finanzämter stunden Steuern

Das Bundesfinanzministerium entlastet Steuerpflichtige, die durch die Coronakrise in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Die Finanzämter können und sollen ab dem 19. März auf Antrag fällige oder fällig werdende Steuern, die im Auftrag des Bundes verwaltet werden, stunden. Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer können angepasst werden. Vollstreckungsmaßnahmen werden ausgesetzt und Säumniszuschläge erlassen (weitere Infos hier).

19. März: Europäische und deutsche Hilfestellungen für kleine und mittlere Unternehmen

Der Parlamentskreis Mittelstand im EU-Parlament hat Hilfestellungen für europäische und deutsche kleine und mittlere Unternehmen erarbeitet. Die Maßnahmen finden Sie hier.

18. März: Gemeinsame Erklärung von Bundesarbeitsminister Heil, Bundeswirtschaftsminister Altmaier sowie DGB und BDA

Politik und Sozialpartner stehen zusammen, um gemeinsame Lösungen zu finden beim Kurzarbeitergeld und bei der Entgeltsicherung für Eltern, die wegen Schulschließungen und Kita-Schließungen nicht arbeiten können.Die Gemeinsame Erklärung finden Sie hier.

17. März: EU-Kommission lockert Regeln für Staatshilfen in der Coronakrise

Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten einen temporären Beihilferahmen zur Unterstützung der Wirtschaft in der Coronakrise übermittelt. Die EU-Beihilferegeln stellen den Mitgliedstaaten einen Werkzeugkasten zur Verfügung, um schnell und wirksam zu handeln. Der neue Rahmen ermöglicht es den Mitgliedstaaten unter anderem, Unternehmen Zuschüsse oder Erleichterungen (z. B. bei Steuern) von 500.000 Euro zu gewähren und Kredite durch staatliche Garantien abzusichern.

Weitere Informationen (Link)

16. März: Arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Fragen zum Coronavirus

Kann ich zuhause bleiben? Muss ich ins Büro, wenn die Kollegen husten? Diese und andere Fragen beantwortet das BMAS in seinen FAQs zum Coronavirus.

13. März: Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus

Die Große Koalition tritt entschlossen und mit aller Kraft den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus entgegen. Ein weitreichendes Maßnahmenbündel wird Arbeitsplätze schützen und Unternehmen unterstützen. Firmen und Betriebe werden mit ausreichend Liquidität ausgestattet, damit sie gut durch die Krise kommen.

Weitere Informationen (PDF)

Die einzelnen Punkte im Maßnahmenpaket:

Kurzarbeitergeld

• Es müssen nur 10 Prozent der Beschäftigten im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein (statt bisher 1/3), damit Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Den Arbeitgebern werden dann die Sozialversicherungsbeiträge, die sie bei Kurzarbeit zu zahlen haben, in voller Höhe erstattet. Auch Zeitarbeitsunternehmen können bereits jetzt einen Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Diese Regelungen werden rückwirkend zum 1. März 2020 gelten.

• Ansprechpartner: Ihre örtliche Agentur für Arbeit
• Hotline: 0800 45555 20
• Internet: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
• Merkblatt Kurzarbeitergeld: https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a-kurzarbeitergeld_ba015385.pdf
• Kurzarbeitergeld kann auch online beantragt und abgerechnet werden. Einen Überblick über die eServices der Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/eservices-unternehmen

Steuern
• In steuerlichen Fragen (z.B. Einkommen- oder Körperschaftsteuer) wenden Sie sich grundsätzlich bitte an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt. Das finden Sie hier: https://www.bzst.de/DE/Service/Behoerdenwegweiser/Finanzamtsuche/finanzamtsuche_node.html
• Als mögliche Maßnahmen können beispielweise in Betracht kommen: Herabsetzen der Vorauszahlungen, Stundung bestehender Steuerforderungen und Aussetzen von Vollstreckungsmaßnahmen
• Informationen zu Zollbestimmungen oder den Steuern, die vom Zoll verwaltet werden, wie die Energie- oder Luftverkehrsteuer, finden Sie hier: https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html
• Weitere Infos stellt auch das Bundeszentralamt für Steuern zur Verfügung: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/unternehmen_node.html

Liquiditätshilfen
• Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/altmaier-zu-coronavirus-stehen-im-engen-kontakt-mit-der-wirtschaft.html#unterstuetzung
Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus: Telefon: 0 30 18615 1515
• KfW:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Hotline KfW: 0800 539 9001

Exportwirtschaft
• Exportkreditgarantien:
https://www.agaportal.de/news/beitraege/coronavirus-auswirkungen
• Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an die Mandatare des Bundes von der Euler Hermes AG in Hamburg: Hotline: +49 (0) 40 / 88 34 – 90 99, Service: +49 (0) 40 / 88 34 – 90 00, E-Mail: info@exportkreditgarantien.de
• Ausfuhrgenehmigungen:
Hotline für Fragen zu Ausnahmegenehmigungen bei der Ausfuhr von Schutzausrüstung / BAFA-Hotline: 06196 908-1444, E-Mail: schutzausruestung@bafa.bund.de

Infos für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
• Informationen zu Schul- und Kitaschließungen finden Sie auf den Seiten der Bildungsministerien der Länder.
https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html
https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/lohnfortzahlung-bei-kinderbetreuung.html

Allgemeine Infos
• Hotlines für Unternehmen
Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus:
Telefon: 030 346465100, Mo – Do 8:00 bis 18:00 Uhr, Fr 8:00 bis 12:00 Uhr
• Hotlines für Bürgerinnen und Bürger
Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus:: Telefon: 030 346465100, Mo – Do 8:00 bis 18:00 Uhr, Fr 8:00 bis 12:00 Uhr
• Infotelefon des Bundeswirtschaftsministeriums zum Coronavirus (nur wirtschaftsbezogene Fragen): Telefon: 030 18 615 6187, E-Mail: buergerdialog@bmwi.bund.de, Mo– Fr 9:00 bis 17:00 Uhr
• Informationen für Tourismusbranche
über das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes:
https://corona-navigator.de/

 

 

 

Neben den Hilfen des Bundes bieten auch die Länder zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten zur Abmilderung der Folgen des Corona-Virus an:

 

Nordrhein-Westfalen

Übersicht und Aktualisierung der Maßnahmen: https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner oder www.wirtschaft.nrw/corona

Das Landeswirtschaftsministerium hat eine Hotline eingerichtet:

  • Tel: 0211 61772-555 (Mo – Fr 8 – 20 Uhr).

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet hat am 19. März einen Rettungsschirm von 25 Milliarden Euro für die Wirtschaft des Landes zugesagt.

Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro, auch Großunternehmen) besichert werden.

Hilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige (NRW-Rettungsschirmgesetz):

  • Die Gewährung von Soforthilfen in Ergänzung zu Bundesprogrammen für die betroffenen Gruppen aus Haushaltsmitteln wird ermöglicht. Der Zuschuss soll in Form einer Einmalzahlung erfolgen und muss nicht zurückzahlt werden. Details sind noch nicht bekannt (www.wirtschaft.nrw/corona).
  • Kleine Unternehmen und Existenzgründer habe die Möglichkeit, aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (https://www.kbg-nrw.de/de/home/index.html) zu beantragen. Sicherheiten sind hierfür vom Unternehmen nicht zu stellen!
  • Der Bürgschaftsrahmen zur Wirtschaftsförderung wird um 4,1 Milliarden Euro auf 5 Milliarden Euro ausgeweitet.
    • Die Verbürgungsquote wird von 80 Prozent auf 90 Prozent erhöht, sobald die notwendigen europäischen Rahmenbedingungen in Kraft treten.
    • Expressbürgschaften der Bürgschaftsbank bis zu einem Betrag von 250.000 Euro werden innerhalb von drei Tagen ausgeschüttet.